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Finanzlexikon: handelsgesellschaft

handelsgesellschaft

Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist ein Hauptbestandteil des Handelsrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse der Kaufleute und wird daher gerne als das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ bezeichnet. Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt für Kaufleute neben dem HGB nur subsidiär. Das Handelsrecht setzt vor allem auf den Rechtsschein, um die vorzunehmenden Geschäfte zu erleichtern. Daneben sind die wichtigsten Regelungen für die Gesellschaftsformen der OHG und der KG geregelt. Die stille Gesellschaft hat nur geringe praktische Bedeutung. Für Kapitalgesellschaften enthält das HGB Regelungen zu Abschlüssen und Berichte. Weiterhin bestehen Ergänzungsvorschriften für Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Genossenschaften. Mit wenigen Strafvorschriften zählt das HGB auch zum Nebenstrafrecht.

Entstehung

Vorläufer des Handelesrechts war das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch von 1861. Das Handelsgesetzbuch wurde am 10. Mai 1897 erlassen, und trat gemeinsam mit dem BGB am 1. Januar 1900 in Kraft. Rechtsgeschichtlich ist es zu allen Zeiten durch die europäischen Rechtsordnungen (Italien, Frankreich) beeinflusst worden. Schon sehr früh war das Handelsrecht in den Edikten der Städte (vgl. Hanse) entstanden. Noch heute wird durch die Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaft das Handelsrecht stark beeinflusst. Zum 1. Juli 1998 wurde das Handelsrecht dann durch das Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) an modernere Verhältnisse angepasst. Zum Handelsgesetzbuch ist ein Einführungsgesetz erlassen worden.

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